Mit dem Tarifwechsel zum 01. Januar 2026 treten nicht nur neue Preise in Kraft, es gibt auch veränderte Gültigkeiten für Tickets zum Alt-Tarif.
Generell gilt:
Nach einem Tarifwechsel können vorhandene Tickets zum Vorjahrestarif einen Monat lang ohne Einschränkung weiter genutzt werden (Beim Tarifwechsel zum 01. Januar heißt das bis zum 31. Januar).
Danach können die Tickets weiterhin genutzt werden, es wird allerdings der Differenzbetrag zum aktuellen Tarif erhoben.
Sonderfall 5er-Karten:
5er-Karten sind zukünftig ab dem Tag der Ausstellung genau ein Jahr gültig.
Für alte 5er Karten gibt es eine Übergangs-Frist, sodass noch offene Fahrten bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden können. Danach erfolgt keine Anerkennung mehr für alte 5er-Karten. Auch eine Nachzahlungs-Option gibt es hier nicht.
Wegfall Akzeptanzen alte SDG-Kombiticket & 10er-Karten:
Alte SDG-Kombitickets und 10er-Karten verlieren zum 1. Januar 2026 ihre Gültigkeit.
